BregenzFestspielhaus
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 06.04.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattformen www.fansale.de oder www.ebay.de uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
KemptenbigBOX Allgäu
Für die Veranstaltung konnte trotz größter Bemühungen leider kein Ersatztermin gefunden werden.
Mit dem Behalt Ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Der deutsche Gesetzgeber hat am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen.
Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
ZürichVolkshaus
Die Veranstaltung muss leider ersatzlos abgesagt werden. Die Karten können an der VVK-Stelle, an der sie erworben wurden, zurückgegeben werden.
ZürichVolkshaus
Die Veranstaltung muss leider ersatzlos abgesagt werden. Die Karten können an der VVK-Stelle, an der sie erworben wurden, zurückgegeben werden.
BernTheater National
Die Veranstaltung muss leider ersatzlos abgesagt werden. Die Karten können an der VVK-Stelle, an der sie erworben wurden, zurückgegeben werden.
BaselMusical Theater
Die Veranstaltung muss leider ersatzlos abgesagt werden. Die Karten können an der VVK-Stelle, an der sie erworben wurden, zurückgegeben werden.
LeipzigGewandhaus
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 21.03.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattformen www.fansale.de oder www.ebay.de uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
Frankfurt am MainJahrhunderthalle
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 30.03.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattformen www.fansale.de oder www.ebay.de uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
EssenColosseum Theater
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 25.03.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattformen www.fansale.de oder www.ebay.de uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
Halle (Saale)Steintor-Varieté
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 15.04.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattformen www.fansale.de oder www.ebay.de uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
BerlinAdmiralspalast
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 16.03.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattformen www.fansale.de oder www.ebay.de uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
BerlinAdmiralspalast
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 17.03.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattformen www.fansale.de oder www.ebay.de uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
ChemnitzStadthalle
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 16.04.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattformen www.fansale.de oder www.ebay.de uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
AugsburgKongress am Park
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 07.04.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattformen www.fansale.de oder www.ebay.de uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
UlmCCU
Für die Veranstaltung konnte trotz größter Bemühungen leider kein Ersatztermin gefunden werden.
Mit dem Behalt Ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Der deutsche Gesetzgeber hat am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen.
Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
GrazStadthalle
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 04.04.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattformen www.fansale.de oder www.ebay.de uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
MünchenCircus Krone
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 20.04.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattformen www.fansale.de oder www.ebay.de uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Zudem hat der deutsche Gesetzgeber am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen. Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
AltöttingKultur + Kongress Forum
Für die Veranstaltung konnte trotz größter Bemühungen leider kein Ersatztermin gefunden werden.
Mit dem Behalt Ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Der deutsche Gesetzgeber hat am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen.
Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
LinzBrucknerhaus
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 03.04.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Österreich. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattform www.willhaben.at uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Damit Sie bald wieder Ihre Konzerte, Theaterstücke, Kabaretts, Musicals, Shows und Sportveranstaltungen genießen können, hat die Österreichische Bundesregierung am 28. April 2020 ein Gesetz beschlossen, mit dem die Vielfalt des Veranstaltungsangebots in Österreich weiterhin gewährleistet werden kann. Die Veranstalter sind demnach berechtigt, für Events, die nach dem 13. März 2020 nicht zum ursprünglich geplanten Termin stattfinden können oder die abgesagt werden müssen, den Ticketpreis in Form eines Gutscheins zu erstatten.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Oeticket, Wien-Ticket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Die Ausstellung der Gutscheine wird voraussichtlich ab Ende Juni 2020 möglich sein. Das aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sehr komplexe Abwicklungssystem wird von Oeticket gerade entwickelt und steht daher im Moment noch nicht zur Verfügung.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
WienStadthalle F
Für die Veranstaltung konnte ein Ersatztermin gefunden werden, neues Veranstaltungsdatum ist der 05.04.2021.
Tickets behalten Gültigkeit für den Ersatztermin, ein Umtausch ist nicht notwendig.
Mit dem Behalt ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Österreich. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Sofern Sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können, steht Ihnen auch die Möglichkeit zu, Ihre Tickets an Dritte beispielsweise über die Plattform www.willhaben.at uneingeschränkt weiterzuverkaufen.
Damit Sie bald wieder Ihre Konzerte, Theaterstücke, Kabaretts, Musicals, Shows und Sportveranstaltungen genießen können, hat die Österreichische Bundesregierung am 28. April 2020 ein Gesetz beschlossen, mit dem die Vielfalt des Veranstaltungsangebots in Österreich weiterhin gewährleistet werden kann. Die Veranstalter sind demnach berechtigt, für Events, die nach dem 13. März 2020 nicht zum ursprünglich geplanten Termin stattfinden können oder die abgesagt werden müssen, den Ticketpreis in Form eines Gutscheins zu erstatten.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Oeticket, Wien-Ticket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Die Ausstellung der Gutscheine wird voraussichtlich ab Ende Juni 2020 möglich sein. Das aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sehr komplexe Abwicklungssystem wird von Oeticket gerade entwickelt und steht daher im Moment noch nicht zur Verfügung.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
PassauDreiländerhalle
Für die Veranstaltung konnte trotz größter Bemühungen leider kein Ersatztermin gefunden werden.
Mit dem Behalt Ihres Tickets, leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Live-Kultur in Deutschland. Ob Festival oder Konzert, Club, Theater oder Oper, die derzeitige Lage lässt die gesamte kulturelle Welt stillstehen. Alle Menschen, die es lieben, vor und hinter den Kulissen für unsere Unterhaltung zu sorgen, stehen weltweit vor einer ungewissen Zukunft. Und genau diese Menschen brauchen jetzt die Solidarität der Ticketkäufer.
Der deutsche Gesetzgeber hat am 15.05.2020 ein neues Gesetz verabschiedet, wonach ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Veranstaltergutschein auszuhändigen.
Durch dieses Gesetz dürfen wir Ihnen einen dem Kaufpreis entsprechenden Gutschein ausstellen lassen. Diesen können Sie dann je nach Verfügbarkeit für ausgewählte Veranstaltungen einlösen.
Für den Umtausch der Tickets in besagte Gutscheine, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle bzw. den Ticketanbieter (z.B. Eventim, Ticketmaster, ADticket, Reservix, MyTicket etc.), bei dem Sie Ihre Tickets erworben haben.
Aufgrund der besonderen Umstände und des hohen Volumens an Kundenanfragen gehen wir davon aus, dass es noch einige Tage dauern kann, bis alle Ticketdienstleister technisch soweit gerüstet sind, um die Gutscheinabwicklung vornehmen zu können.
Generell werden aber alle Ticketdienstleister, sobald die Gutscheinabwicklung durchführbar ist, selbst Kontakt mit ihren Kunden aufnehmen (per Email, Facebook und/ oder telefonisch).
In der Zwischenzeit bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass in dieser außergewöhnlichen Situation leider keine individuellen Informationen zu einzelnen Bestellungen erteilt werden können. Von Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen.
BerlinAdmiralspalast
Ersatztermin für den 04.04.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
BerlinAdmiralspalast
Ersatztermin für den 05.04.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
LeipzigGewandhaus
Ersatztermin für den 31.03.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
EssenGrugahalle
Ersatztermin für den 02.04.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
Frankfurt am MainJahrhunderthalle
Ersatztermin für den 01.04.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
LinzBrucknerhaus
Ersatztermin für den 13.04.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
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GrazStadthalle
Ersatztermin für den 10.04.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
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WienStadthalle F
Ersatztermin für den 14.04.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
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BregenzFestspielhaus
Ersatztermin für den 24.03.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
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AugsburgKongress am Park
Ersatztermin für den 08.04.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
Halle (Saale)Steintor-Varieté
Ersatztermin für den 03.04.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
ChemnitzStadthalle
Ersatztermin für den 07.04.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.
MünchenCircus Krone
Ersatztermin für den 11.04.2020. Bereits gekaufte Karten behalten Gültigkeit für den neuen Termin und müssen nicht umgetauscht werden.